Mit der vorliegenden Klage verfolgt der Kläger die Zahlung einer Funktionszulage. Er ist seit dem 15.07.1981 bei den US Stationierungsstreitkräften, zuletzt als Feuerwehrmann auf dem Flugplatz V-Stadt beschäftigt. Kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung findet auf das Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVAL II) Anwendung.
Der Kläger ist Leiter einer Feuereinsatzgruppe auf dem Flugplatz der US Streitkräfte und als solcher in die Lohn-/Gehaltsgruppe P 5 eingruppiert.
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