Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungseinlegungs- und Berufungsbegründungsfrist gewährt.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 19.06.2013 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses noch über Ansprüche des Klägers auf Freistellung von Schadensersatzansprüchen Dritter.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|