LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.09.2007
3 Sa 267/07
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 ; BGB § 242 § 611 Abs. 1 § 823 § 1004 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 16.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2385/06

Unbegründete Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei Ausdruck von Missachtung und Störung des Betriebsfriedens durch ungehöriges Verhalten bei der Vorstellung eines neuen Teammodells

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.09.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 267/07

DRsp Nr. 2008/9754

Unbegründete Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei Ausdruck von Missachtung und Störung des Betriebsfriedens durch ungehöriges Verhalten bei der Vorstellung eines neuen Teammodells

1. Nimmt der Arbeitnehmer in einer Sitzung des gesamten Vollzugsdienstes, in der durch den Abteilungsleiter sowie den Bereichsleiter ein neues Modell zu "Teameinteilungen" vorgestellt wird, das für ihn bestimmte Exemplar der Tischvorlage an sich, liest es durch, zerknüllt es und wirft es vor sich auf den Tisch und antwortet auf Nachfrage des Bereichsleiters ("... was dies denn solle") lediglich "Jeder geht damit anders um", liegt der objektive Erklärungswert diese Verhaltens nicht nur in einer Missbilligung der neuen Teameinteilung sondern auch darin, dass der Arbeitnehmer dem Verfasser der Tischvorlage seine Missachtung ausdrückt (nach dem Motto: Der Inhalt der Tischvorlage ist das Papier, auf dem sie enthalten ist, nicht wert - man kann sie zerknüllen und wegwerfen).