Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Abschluss eines Altersteilzeit-Arbeitsvertrages. Der am 26.07.1951 geborene Kläger arbeitet in der LBB-Niederlassung K. (Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung). Er beantragte am 17.03.2006, das (Vollzeit-)Arbeitsverhältnis der Parteien in ein Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Diesen Antrag hat der Landesbetrieb mit Datum vom 10.04.2006 abgelehnt. Der
Die Tarifvertragsparteien wollen mit Hilfe dieses Tarifvertrages älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen und dadurch vorrangig Auszubildenden und Arbeitslosen Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.
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§ 2 Voraussetzungen der Altersteilzeitarbeit
(1) Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die
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