Die Klägerin verlangt vom Beklagten Zahlung von 12.365,-- EUR brutto mit der Behauptung die von den Parteien getroffene Lohnvereinbarung sei sittenwidrig. Ihr stehe damit eine Vergütung entsprechend einer Empfangssekretärin nach dem Lohn- und Gehaltstarifvertrag im Hotel- und Gaststättengewerbe zu.
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