LAG Hamm - Urteil vom 29.02.2008
12 Sa 1677/07
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; TVÜ-Bund § 6 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, vom 07.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 693/07

Unbegründete Feststellungsklage zur Eingruppierung im öffentlichen Dienst - wirksame Überleitungsbestimmung mit Stichtagsregelung zur Vergütung nach Änderung des Aufgabenbereichs

LAG Hamm, Urteil vom 29.02.2008 - Aktenzeichen 12 Sa 1677/07

DRsp Nr. 2008/14344

Unbegründete Feststellungsklage zur Eingruppierung im öffentlichen Dienst - wirksame Überleitungsbestimmung mit Stichtagsregelung zur Vergütung nach Änderung des Aufgabenbereichs

»Die Überleitungsbestimmung in § 6 Abs. 1, Abs. 2 TVÜ-Bund ist nicht wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz unwirksam, obwohl ihre Anwendung im Einzelfall dazu führen kann, dass ein (erst) nach einem dort genannten Stichtag mit einer höher bewerteten Tätigkeit betrauter Beschäftigter eine höhere Vergütung als ein vergleichbarer Beschäftigter erhält, dem diese Tätigkeit (bereits) vor dem Stichtag übertragen worden ist.«

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; TVÜ-Bund § 6 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien um die zutreffende Vergütung des Klägers.