LAG Chemnitz - Urteil vom 21.02.2007
2 Sa 207/06
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bautzen, vom 11.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4224/05

Unbegründete Feststellungsklage zur Eingruppierung einer Lehrkraft - wirksame Stichtagsregelung in ministeriellen Richtlinien

LAG Chemnitz, Urteil vom 21.02.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 207/06

DRsp Nr. 2007/17616

Unbegründete Feststellungsklage zur Eingruppierung einer Lehrkraft - wirksame Stichtagsregelung in ministeriellen Richtlinien

Gegen die Anwendung der Stichtagsregelung in der Vorbemerkung Nr. 3 der "Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (Sächsische Lehrer-Richtlinien - SächsLehrerRL)" vom 22. Juni 1995 bestehen keine durchgreifenden Bedenken.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in dem Berufungsverfahren unverändert darüber, ob die Verpflichtung des Beklagten festzustellen ist, der Klägerin seit dem 01.07.1995 Vergütung nach der Vergütungsgruppe II a BAT-O zu bezahlen.

Von der erneuten Darstellung des Tatbestandes im Ersten Rechtszug wird aufgrund der Regelung in § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und stattdessen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Bautzen verwiesen (§ 69 Abs. 3 ArbGG).

Hier ist das tatsächliche Vorbringen der Parteien - soweit streiterheblich und von Relevanz für das Berufungsverfahren - vollständig und auch richtig dargestellt.

Von der Klägerin im Berufungsverfahren gerügte Unrichtigkeiten sind von ihr nicht mittels Tatbestands-Berichtigungsantrages geltend gemacht worden. Jedenfalls wirken sie sich nicht aus.

Zu ergänzen ist lediglich Folgendes: