Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 14.05.2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger ist aufgrund des Arbeitsvertrages vom 15.09.1981 seit dem 01.10.1981 als Oberarzt für die Beklagte tätig. Arbeitsort ist die Frauenklinik des Krankenhauses in A-Stadt.
Der schriftliche Arbeitsvertrag der Parteien bezeichnet in §
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