LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 05.03.2008
3 Sa 423/07
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ; TV-BA § 5 § 18 Abs. 2, 6 ; TVÜ-BA § 1 Abs. 4 § 5 Abs. 2 Satz 2 § 7 § 15 Abs. 3 ; TVN-BA § 1 Abs. 1 Satz 2 § 15 ; TV-Beratungsanwärter § 17 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 28.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1283/07

Unbegründete Eingruppierungsklage einer Berufsberaterin der Bundesanstalt für Arbeit bei vorvertraglicher Bindung - kein schützenwerter Besitzstand durch enge Verknüpfung zwischen Ausbildungsvertrag und Anschlussarbeitsverhältnis

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.03.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 423/07

DRsp Nr. 2008/14669

Unbegründete Eingruppierungsklage einer Berufsberaterin der Bundesanstalt für Arbeit bei vorvertraglicher Bindung - kein schützenwerter Besitzstand durch enge Verknüpfung zwischen Ausbildungsvertrag und Anschlussarbeitsverhältnis

»1. Aus der engen Verknüpfung zwischen Ausbildungsvertrag und Anschlussarbeitsverhältnis ergibt sich kein vom Zweck der §§ 5 Abs. 2 Satz 2, 7 TVÜ-BA erfasster zu schützender Besitzstand.2. Die durch den Ausbildungsvertrag eingegangene vorvertragliche Bindung der Bundesagentur für Arbeit zur Herbeiführung eines Anstellungsvertrages bewirkt weder einen unmittelbaren Zahlungsanspruch, gerichtet auf eine bestimmte künftige Vergütung im Anstellungsvertrag, noch führt allein sie zu einem irgendwie gearteten, bei Überleitung in ein neues Tarifwerk zu sichernden Besitzstand.«

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ; TV-BA § 5 § 18 Abs. 2, 6 ; TVÜ-BA § 1 Abs. 4 § 5 Abs. 2 Satz 2 § 7 § 15 Abs. 3 ; TVN-BA § 1 Abs. 1 Satz 2 § 15 ; TV-Beratungsanwärter § 17 Abs. 1 ;

Tatbestand: