LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.01.2007
10 Sa 547/06
Normen:
BGB § 133 § 157 § 305c Abs. 2 § 611 Abs. 1 ; TV-Urlaubsgeld § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 23.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 251/06

Unbegründete Eingruppierungsklage einer Altenpflegerin - abschließende arbeitsvertragliche Vergütungsregelung - Anspruch auf Sonderzahlungen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen 10 Sa 547/06

DRsp Nr. 2007/18035

Unbegründete Eingruppierungsklage einer Altenpflegerin - abschließende arbeitsvertragliche Vergütungsregelung - Anspruch auf Sonderzahlungen

1. In Ermangelung einer beiderseitigen Organisationszugehörigkeit kann sich die Geltung eingruppierungsrechtlicher Tarifnormen nur aus einer diesbezüglichen vertraglichen Vereinbarung ergeben; gilt die Inbezugnahme jedoch nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der betreffenden Vertragsklausel nur "für die Arbeitsbedingungen im Übrigen" und damit nur insoweit, als einzelne Arbeitsbedingungen nicht in anderen Bestimmungen des Arbeitsvertrages abschließend geregelt sind, enthält der Arbeitsvertrag aber eine abschließende Regelung über die zustehende Arbeitsvergütung, kommt eine Vergütung nur nach diesen Regelungen in Betracht.