1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 28.02.2013 - Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer Drittschuldnerklage im Wesentlichen darum, ob sich eine Vorpfändung erledigt hat.
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