Die Parteien streiten im Rahmen einer Drittschuldnerklage um die Leistung von Arbeitsentgelt.
Von einer wiederholenden Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und auf die Zusammenfassung im Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.06.2005 (dort S. 2 bis 5 = Bl. 90 bis 93 d.A.) Bezug genommen.
Die Klägerin hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 10.528,00 EUR nebst 5% Zinsen seit dem 01. Januar 2002 zu zahlen.
Die Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|