1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg, Kammer Husum, vom 10.04.2008, Az.: öD 3 Ca 1186/07, wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über das Fortbestehen von Krankenbeihilfeansprüchen des Klägers über den 31.12.2003 hinaus.
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