Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach vom 04.08.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob dem in Anspruch genommenen Arbeitgeber ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einem unstreitigen Provisionsanspruch zusteht.
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