ArbG Köln, vom 07.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5303/06
Unbegründete Aufhebungsklage gegen Entscheidung des Bühnenoberschiedsgerichts - verspätetes Vorbringen der Verfahrensrüge - unsubstantiierte Darlegungen zur nicht künstlerischen Tätigkeit einer Gewandmeisterin
LAG Köln, Urteil vom 05.03.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 723/07
DRsp Nr. 2008/14441
Unbegründete Aufhebungsklage gegen Entscheidung des Bühnenoberschiedsgerichts - verspätetes Vorbringen der Verfahrensrüge - unsubstantiierte Darlegungen zur nicht künstlerischen Tätigkeit einer Gewandmeisterin
1. Werden die tatsächlichen Feststellungen des Oberschiedsgerichts nicht rechtzeitig mit durchgreifenden Verfahrensrügen im Sinne des § 554 Abs. 3 Nr. 3 bZPO angegriffen, sind die Gerichte für Arbeitssachen in entsprechender Anwendung des § 561 Abs. 2ZPO hieran gebunden.2. Lässt die arbeitsvertragliche Aufgabenstellung unterschiedliche inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten für den Vertrag offen, ist der Parteivereinbarung besondere Bedeutung beizumessen.
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