Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigen der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 13.11.2012 (Az.:
I.
Die Beteiligten streiten im Kostenfestsetzungsverfahren über die dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung.
Der der Klägerin durch Beschluss vom 09.06.2009 im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Prozessbevollmächtigte hat diese im zugrunde liegenden erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht vertreten.
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