LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.01.2021
15 Sa 1128/20
Normen:
ZPO § 91;
Fundstellen:
AuR 2021, 234
NZA-RR 2021, 332
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 25.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 7911/19

Unangemessene Rückzahlungsklausel im Arbeitnehmer-DarlehensvertragEinheitliches Rechtsgeschäft zwischen Darlehens- und ArbeitsvertragAngemessenheit einer Rückzahlung bei Möglichkeit der Verhinderung durch Betriebstreue

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.01.2021 - Aktenzeichen 15 Sa 1128/20

DRsp Nr. 2021/3948

Unangemessene Rückzahlungsklausel im Arbeitnehmer-Darlehensvertrag Einheitliches Rechtsgeschäft zwischen Darlehens- und Arbeitsvertrag Angemessenheit einer Rückzahlung bei Möglichkeit der Verhinderung durch Betriebstreue

1. Ob eine Rückzahlungsklausel aus einem Darlehensvertrag den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, bestimmt sich nach den Kriterien der Rechtsprechung zu arbeitsvertraglichen Rückzahlungsklauseln bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wenn die Aus- und Fortbildungsmaßnahme auch im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Insofern ist ein einheitliches Rechtsgeschäft anzunehmen. 2. Eine Rückzahlungsverpflichtung für die Kosten eines Lehrgangs zum Erwerb einer Musterberechtigung (Type Rating) für das Flugzeug A 320 Family stellt nur dann keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar, wenn dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, der Rückzahlungsverpflichtung durch Betriebstreue zu entgehen (in Abgrenzung zu BAG 21.11.2001 - 5 AZR 158/00 - juris).

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25.05.2020 - 23 Ca 7911/19 - abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 91;

Tatbestand: