ArbG Kaiserslautern, vom 17.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1671/07
Unanfechtbarkeit der Zurückweisung von Anträgen zur Einstellung der Zwangsvollstreckung bei unzutreffender Rechtsmittelbelehrung
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.01.2008 - Aktenzeichen 9 Ta 298/07
DRsp Nr. 2008/4368
Unanfechtbarkeit der Zurückweisung von Anträgen zur Einstellung der Zwangsvollstreckung bei unzutreffender Rechtsmittelbelehrung
1. Aus § 62 Abs. 2ArbGG mit § 719 Abs. 1 und § 707 Abs. 2ZPO ergibt sich, dass die Anfechtung des arbeitsgerichtlichen Beschlusses, durch den Anträge zur Einstellung der Zwangsvollstreckung zurückgewiesen wurden, nicht statthaft ist.2. Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung wird nicht durch eine gleichwohl erteilte unzutreffende Rechtsmittelbelehrung anfechtbar; auch aus dem Grundsatz der Meistbegünstigung ergibt sich in einem derartigen Fall die Statthaftigkeit der Beschwerde nicht.