Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. Juli 2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Der Kläger, der seit dem 1.8.2019 Altersrente bezieht, begehrt für die Zeit vom 1.5.2015 bis zum 31.7.2019 die Umwandlung der von ihm bezogenen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Beklagte lehnte nach medizinischen Ermittlungen den Antrag mit Bescheid vom 16.10.2015 und Widerspruchsbescheid vom 13.10.2016 ab. Das
Gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil vom 22.7.2021 hat der Kläger Beschwerde beim
II
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|