I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 3. Dezember 2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor dieses Urteils in Ziffer I. wie folgt neu gefasst wird: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.778,91 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Juni 2006 zu zahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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