LAG Hamm, Urteil vom 28.11.1996 - Aktenzeichen 17 Sa 1279/96
DRsp Nr. 2001/5796
Umsetzung: Reibereien zwischen Mitarbeitern
Kommt es in der Abteilung eines Krankenhauses ohne schuldhaftes Verhalten des Chefarztes dieser Abteilung zu Reibereien zwischen Chefarzt und einer in dieser Abteilung eingesetzten Krankenpflegekraft und weigert sich daraufhin der Chefarzt gegenüber der Krankenhausleitung berechtigt, mit der Krankenpflegekraft weiterhin zusammenzuarbeiten, ist grundsätzlich die Umsetzung dieser Krankenpflegekraft durch die Krankenhausleitung aufgrund des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts ohne vorherige Abmahnung der Krankenpflegekraft individualrechtlich gerechtfertigt.