A. Die Beteiligten streiten darüber, ob eine mitbestimmungspflichtige Versetzung vorliegt, wenn der Arbeitgeber anordnet, daß eine auf einer bestimmten Station eines Seniorenheims tätige Pflegefachkraft künftig auf einer anderen Station desselben Seniorenheims arbeiten soll.
Antragsteller ist der im Betrieb der Arbeitgeberin gebildete, aus 11 Mitgliedern bestehende Betriebsrat. Die Arbeitgeberin betreibt in Dortmund sieben Seniorenheime, die jeweils in mehrere Stationen gegliedert sind. Jede Station hat eine Stationsleitung, die den Pflegedienstplan aufstellt und der Heimleitung zur Genehmigung vorlegt.
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