Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Juni 2016
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Streitig ist, ob Betreuungsleistungen sowie die Überlassung eines Hausnotrufsystems in den Jahren 2009 und 2010 (Streitjahre) steuerfrei sind.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GbR, betreibt seit 2007 eine sog. Seniorenresidenz bestehend aus acht Häusern mit insgesamt 153 seniorengerechten Wohnungen. Diese Wohnungen vermietete die Klägerin an die Bewohner.
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