A.
I. Das am 1. April 1951 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 293) - BWGöD - enthielt in § 19 Abs. 1 folgende Vorschrift:
"Für die Zeit vom 1 April 1950 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wird eine Entschädigung in Höhe der sich nach den §§ 10 bis 18 ergebenden Versorgungsbezüge gewährt."
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|