I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 1. Dezember 2016 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Vergütung geleisteter Bereitschaftsdienste, Abrechnungsansprüche sowie hilfsweise über Gutschriften auf dem Arbeitszeitkonto.
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