Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen gerichtliche Entscheidungen, durch die der Beschwerdeführerin Beratungshilfe für ein sozialhilferechtliches Widerspruchsverfahren versagt wird.
I. 1. Die Beschwerdeführerin beantragte die Anerkennung eines besonderen Mehrbedarfs, der ihrer Mobilitätseinschränkung infolge einer Schwerbehinderung Rechnung trägt. Der Antrag wurde mit Schreiben vom 21. Januar 2005 zurückgewiesen. Hiergegen legte die Beschwerdeführerin am 17. Februar 2005 Widerspruch ein und kündigte eine Begründung des Widerspruchs an.
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