Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 16.04.2014- 5 BV 172/13 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Gewährung pauschalisierter Verpflegungspauschalen.
1. 2.
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