Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. September 2015 wird geändert. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 27. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I
Der Kläger wendet sich gegen seine Inanspruchnahme nach §
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