I. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 18. April 2023 - W 7 K 22.1632 u.a. - werden aufgehoben.
II. Dem Kläger wird jeweils Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz bewilligt und Herr Rechtsanwalt E* ... S* ... aus S* ... beigeordnet.
Die zulässigen Beschwerden, mit welchen der Kläger sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für seine gegen die Kostenbescheide des Beklagten vom 21. September 2022 gerichtete Klage, betreffend die (21) streitgegenständlichen Monate Januar 2018 - September 2019 wendet, haben Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung mit Beschlüssen jeweils vom 18. April 2023 zu Unrecht versagt.
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