Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.11.2018 -
Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung.
Die Klägerin ist bei der Beklagten seit dem 1. November 2014 als pädagogische Fachkraft in Teilzeit auf der Grundlage des Arbeitsvertrags der Parteien vom 18. November 2014 (Bl. 13, 14 d. A.) beschäftigt, der u.a. folgende Regelungen enthält:
"(...)
§ 3
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