Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 14. September 2015 -
Die Anträge werden zurückgewiesen.
I.
Die Arbeitgeberin ist ein Dienstleistungsunternehmen mit dreißig Standorten in Deutschland und unter anderem im Immobilienmanagement tätig. In den Betrieben der Arbeitgeberin bestehen Betriebsräte, die einen Gesamtbetriebsrat gebildet haben. Der früher in B gelegene Betrieb, dessen Arbeitnehmer vom antragstellenden Betriebsrat repräsentiert werden, wurde zum 27. Juli 2015 nach C verlegt.
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