Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.03.2016-
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob nach einem Widerspruch gegen einen Betriebsübergang zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht. In diesem Zusammenhang nimmt der Kläger die Beklagte auf Annahmeverzugsvergütung und Zahlung zur betrieblichen Altersversorgung in Anspruch.
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