SG Dresden, vom 10.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 37 R 2060/09
Umfang der Leistungspflicht für die Hilfsmittelversorgung mit einem Hörgerät; Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers; Abgrenzung des Hörgeräteakustiker als Erfüllungsgehilfe der Krankenkasse
LSG Chemnitz, Urteil vom 04.10.2011 - Aktenzeichen L 5 R 132/11
DRsp Nr. 2011/18823
Umfang der Leistungspflicht für die Hilfsmittelversorgung mit einem Hörgerät; Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers; Abgrenzung des Hörgeräteakustiker als Erfüllungsgehilfe der Krankenkasse
1. Die Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs. 1 S. 2 SGB IX erstreckt sich im Falle des nicht fristgerecht weitergeleiteten Antrages des Versicherten nicht nur auf Teilhabeleistungen sondern auch auf Leistungen der Krankenbehandlung, sofern solche Leistungen das Begehren des versicherten Antragstellers decken können. Der im Falle nicht fristgerechter Weiterleitung endgültig zuständig gewordene Leistungsträger hat den geltend gemachten Anspruch - hier auf das Hilfsmittel Hörhilfe - anhand aller Rechtsgrundlagen, auch nach zuständigkeitsfremden Leistungsgesetzen, zu prüfen und zu erbringen, die überhaupt in der konkreten Bedarfssituation in Betracht kommen und dem Grunde nach vorgesehen sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.