I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 23. November 2006 wird zurückgewiesen.
II. Die Kläger tragen die Kosten auch der Berufung einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 1).
III. Der Streitwert wird auf 463.000,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger wenden sich gegen eine Schiedsstellenentscheidung zur Vergütung der Leistungen einer zahnärztlichen Hochschulambulanz.
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