I. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Potsdam vom 4. Januar 2012 -
Die von der Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf 492,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 v.H. über dem Basiszinssatz seit dem 12. Dezember 2011 festgesetzt.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Festsetzungs- und des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Beschwerde ist begründet.
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