LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.04.2015
15 Sa 1062/14
Normen:
§ 670 BGB analog;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 31.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 501/13

Umfang der Erstattung der Kosten eines polizeilichen Führungszeugnisses durch den Arbeitgeber

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.04.2015 - Aktenzeichen 15 Sa 1062/14

DRsp Nr. 2016/1712

Umfang der Erstattung der Kosten eines polizeilichen Führungszeugnisses durch den Arbeitgeber

Leitsatz: Liegt die Beschaffung eines polizeilichen Führungszeugnisses im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers und dient es im weitesten Sinne der Arbeitsausführung, ohne dass die Beschaffung zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Arbeitspflicht gehört, hat der Arbeitgeber die dafür entstandenen Kosten vollständig durch Auszahlung an den Arbeitnehmer zu erstatten. Es handelt sich dann um steuerfreien Auslagenersatz im Sinne von § 3 Nr. 50 2. Alt. EStG. Auch Sozialversicherungsbeiträge sind auf die zu erstattende Gebühr nicht abzuführen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 31. Juli 2014 - 11 Ca 501/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 670 BGB analog;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Frage, ob die Beklagte die auf den als Bruttolohn abgerechneten Kostenbetrag eines Führungszeugnisses angefallenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die sie bereits abgeführt hat, an die Klägerin auszahlen muss.

Die Beklagte betreibt ein Unternehmen der Gebäudereinigung.