Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 5. November 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Mitgliedschaft des Klägers in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) über den 31. März 2009 hinaus.
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