Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 23.05.2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifliche Einstufung der Klägerin, nämlich über die ihr zustehende Erfahrungsstufe nach Maßgabe des §
Die Klägerin ist seit 01.07.1991 bei dem beklagten Land tätig. Die Rechtsbeziehungen der Parteien bestimmen sich nunmehr nach dem
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