LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.03.2008
6 Sa 1256/07
Normen:
VO (EWG) 3821/85 Art. 14 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 31.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 99/07

Überstunden; Herausgabe; Fahrtenschreiberdiagramme; Zwischenurteil; Teilurteil

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.03.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 1256/07

DRsp Nr. 2008/19828

Überstunden; Herausgabe; Fahrtenschreiberdiagramme; Zwischenurteil; Teilurteil

»Anspruch auf Herausgabe von Tachoscheiben auch zum Zwecke der Vorbereitung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung.«

Normenkette:

VO (EWG) 3821/85 Art. 14 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger war auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 21. November 2005 (Bl. 19 d.A.) als Fahrer zu einem Bruttomonatsverdienst von EUR 2.200,00 brutto mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden die Woche bei der Beklagten beschäftigt.

Mit Klageschriften vom 14. Dezember 2006 und 21. Dezember 2006 nimmt der Kläger die Beklagte auf Zahlung einer Überstundenvergütung von EUR 11.934,18 brutto für den Zeitraum vom 01. Mai 2005 bis 30. Juni 2006 und in Höhe von EUR 5.758,71 brutto für den Zeitraum vom 01. Juli 2006 bis 13. Oktober 2006 in Anspruch. Hilfsweise begehrte er die Erteilung eines Arbeitszeitkontoauszugs für den betreffenden Zeitraum sowie die Abrechnung der geleisteten Überstunden.

Mit Klageschrift vom 23. April 2007 erweiterte der Kläger seine Klage und beantragte,

die Beklagte durch Zwischenurteil zu verurteilen, ihm für die Zeit vom 01. Dezember 2005 bis 15. Oktober 2006 Kopien der Fahrtenschreiberdiagramme auszuhändigen;