1. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob das beklagte Verlagshaus berechtigt war, dem Kläger ohne Vertragsänderung die Funktion "Leiter der Lokalredaktion G./B." zu entziehen und ihn stattdessen nur noch als Redakteur zu beschäftigen.
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