LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 31.08.2010
5 Sa 156/10
Normen:
BGB § 307; BGB § 611 Abs. 1; GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Schwerin, vom 02.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 592/10

Überschreitung des dem Arbeitgeber zustehenden Weisungsrechts durch Degradierung des Leiters einer Lokalredaktion zum einfachen Redakteur

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 31.08.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 156/10

DRsp Nr. 2010/22139

Überschreitung des dem Arbeitgeber zustehenden Weisungsrechts durch Degradierung des Leiters einer Lokalredaktion zum einfachen Redakteur

Ein Redakteur einer Tageszeitung, der als Leiter einer Lokalredaktion beschäftigt wird und nach der Gehaltsgruppe IV des Gehaltstarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen vergütetet wird, kann nicht einseitig im Wege des Weisungsrechts von diesem Posten enthoben und als einfacher Redakteur weiterbeschäftigt werden. Mit einer solchen Maßnahme überschreitet der Arbeitgeber die arbeitsvertraglichen Grenzen seines Weisungsrechts. Außerdem verletzt der Arbeitgeber damit den Beschäftigungsanspruch des Redakteurs.

1. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 307; BGB § 611 Abs. 1; GewO § 106;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob das beklagte Verlagshaus berechtigt war, dem Kläger ohne Vertragsänderung die Funktion "Leiter der Lokalredaktion G./B." zu entziehen und ihn stattdessen nur noch als Redakteur zu beschäftigen.