LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.01.2004
7 Sa 934/03
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 04.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 8/02

Überprüfung von Leistungsbeurteilungen bei Bonuszahlungen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2004 - Aktenzeichen 7 Sa 934/03

DRsp Nr. 2004/12655

Überprüfung von Leistungsbeurteilungen bei Bonuszahlungen

1. Leistungsbeurteilungen für Bonuszahlungen sind unwirksam, wenn der Arbeitgeber dabei die von ihm selbst gesetzten Bewertungsmaßstäbe (Leistung in Bezug auf die Zielerreichung und Leistung in der Kerntätigkeit) nicht berücksichtigt.2. Die Unwirksamkeit einer unterdurchschnittlichen Bewertung hat die Konsequenz, dass von einer durchschnittlichen Leistung des Arbeitnehmers auszugehen ist; beansprucht der Arbeitnehmer dann für sich die Erbringung einer überdurchschnittlichen Leistung, muss er die Gründe dafür im Einzelnen vortragen und beweisen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten, soweit für das Berufungsverfahren noch von belang, über Ansprüche des Klägers auf Bonuszahlungen für die Jahre 1998 bis 2000, sowie einen Anspruch auf Gehaltsanpassung für die Jahre 1999 bis 2001.