Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 24. April 2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 35.000,00 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Richtigkeit der Honorarabrechnungen verschiedener Abrechnungsquartale der Jahre 2005 bis 2008.
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