SG Hamburg, vom 23.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 RJ 325/04
Überprüfung nach § 44 SGB X nach Klagerücknahme und Teilanerkenntnis im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Hamburg, Urteil vom 01.02.2007 - Aktenzeichen L 6 R 93/06
DRsp Nr. 2008/8890
Überprüfung nach § 44SGB X nach Klagerücknahme und Teilanerkenntnis im sozialgerichtlichen Verfahren
§ 44SGB X findet keine Anwendung, wenn ein Rechtsstreit durch angenommenes Teilanerkenntnis und Klagerücknahme im Übrigen erledigt wurde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]