GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; ArbGG § 97 Abs. 5 S. 1; TVG § 4 Abs. 2; HwO § 1 Abs. 2; SchfHwG (in der bis zum 21.07.2017 geltenden Fassung) § 1 Abs. 1; SchfHwG (in der bis zum 21.07.2017 geltenden Fassung) § 2 Abs. 1; SchfHwG (in der bis zum 21.07.2017 geltenden Fassung) § 8 Abs. 2; SchfHwG (in der bis zum 21.07.2017 geltenden Fassung) §§ 13 ff.; ZPO § 293; Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk in den Fassungen vom 24.09.2012 (TV AKS 2012) und vom 01.07.2014 (TV AKS 2014) § 1 Unterabs. 3; Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk in den Fassungen vom 24.09.2012 (TV AKS 2012) und vom 01.07.2014 (TV AKS 2014) § 2 S. 1; Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk in den Fassungen vom 24.09.2012 (TV AKS 2012) und vom 01.07.2014 (TV AKS 2014) § 4; Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk in den Fassungen vom 24.09.2012 (TV AKS 2012) und vom 01.07.2014 (TV AKS 2014) § 7 Abs. 2; Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk in den Fassungen vom 24.09.2012 (TV AKS 2012) und vom 01.07.2014 (TV AKS 2014) § 7 Abs. 7;
Fundstellen:
AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 26
AuR 2018, 309
EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 18
EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 14
EzA-SD 2018, 15
NZA 2018, 876
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 22.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 132/16
ArbG Siegburg, vom 20.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2063/15
Überprüfung eines Tarifvertrages durch das RevisionsgerichtTariffähigkeit und Tarifzuständigkeit als Wirksamkeitsvoraussetzungen eines TarifvertragesAussetzung eines Rechtsstreits durch das RevisionsgerichtAnforderungen an die Tariffähigkeit einer ArbeitnehmervereinigungKongruenz zwischen satzungsmäßigem Organisationsbereich und persönlichem Geltungsbereich von TarifverträgenRegelungsmacht der Tarifvertragsparteien für die Gründung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der branchenbezogenen BerufsausbildungAbgrenzung zwischen Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien und grundrechtlich geschützten Positionen der Arbeitgeber
BAG, Beschluss vom 31.01.2018 - Aktenzeichen 10 AZR 695/16 (A)
DRsp Nr. 2018/5747
Überprüfung eines Tarifvertrages durch das RevisionsgerichtTariffähigkeit und Tarifzuständigkeit als Wirksamkeitsvoraussetzungen eines TarifvertragesAussetzung eines Rechtsstreits durch das RevisionsgerichtAnforderungen an die Tariffähigkeit einer ArbeitnehmervereinigungKongruenz zwischen satzungsmäßigem Organisationsbereich und persönlichem Geltungsbereich von TarifverträgenRegelungsmacht der Tarifvertragsparteien für die Gründung einer gemeinsamen Einrichtung zur Förderung der branchenbezogenen BerufsausbildungAbgrenzung zwischen Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien und grundrechtlich geschützten Positionen der Arbeitgeber
Orientierungssätze:1. Das Revisionsgericht darf die Wirksamkeit eines entscheidungserheblichen Tarifvertrags nach § 293ZPO überprüfen, wenn es sich die erforderliche Kenntnis selbst, etwa durch Einsicht in die im Handelsregister veröffentlichte Satzung eines wirtschaftlichen Vereins, verschaffen kann und keine weiteren tatsächlichen Feststellungen zu treffen sind.2. Die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit der Tarifvertragsparteien sind Wirksamkeitsvoraussetzungen für den jeweils abgeschlossenen Tarifvertrag als statutarisches Recht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.