Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Juni 2018 geändert.
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, Stromschulden des Antragstellers in Höhe von 10.079,86 EUR als Darlehen zu übernehmen und den Forderungsbetrag unmittelbar an das von der Vattenfall Europe Sales GmbH beauftragte Inkassounternehmen zu zahlen.
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