1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 23.02.2011 wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf Übernahme von Kosten für Fahrten zur ambulanten ärztlichen Behandlung hat.
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