LG Osnabrück - Beschluss vom 26.01.2004 1 S 924/03
Normen:
BGB § 138 ;
Übernahme von Bußgeldern wegen Überschreitens der Lenk- und Ruhezeiten durch Arbeitnehmer sittenwirdrig
LG Osnabrück, Beschluss vom 26.01.2004 - Aktenzeichen 1 S 924/03
DRsp Nr. 2004/3218
Übernahme von Bußgeldern wegen Überschreitens der Lenk- und Ruhezeiten durch Arbeitnehmer sittenwirdrig
»Sittenwidrigkeit der Zusage eines Arbeitgebers, Bußgelder wegen Überschreitens der Lenk- und Ruhezeiten durch Arbeitnehmer zu zahlen.«
Normenkette:
BGB § 138 ;
Gründe:
Unter Zugrundelegung der für das Berufungsgericht getroffenen Feststellung des Amtsgerichts, § 529 Abs. 1 Nr. 1ZPO, sind Rechtsfehler, die der Berufung des Klägers zum Erfolg verhelfen könnten, nicht ersichtlich.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.