1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 14. November 2018 abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen. 3. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Übernahme der Kosten, die ihm für die Beerdigung seines Vaters, , entstanden sind.
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