Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 13. Mai 2019 sowie der Bescheid der Beklagten vom 17. Juli 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. August 2017 teilweise aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger weitere Bestattungskosten in Höhe von 95,78 Euro zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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