Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. April 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits unter Ausschluss der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 30 061 Euro festgesetzt.
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Im Streit ist ein Schiedsspruch über die Höhe der Investitionskostenvergütung für die Zeit vom 3.3.2010 bis 2.3.2011.
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